Der Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Einsatzzeit im Unternehmen
Der Transport und Umgang mit gefährlichen Gütern unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit Gefahrgütern in Berührung kommen, müssen sicherstellen, dass die entsprechenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Eine zentrale Rolle hierbei spielt der Gefahrgutbeauftragte, der dafür sorgt, dass alle gesetzlichen Bestimmungen zur Beförderung von Gefahrgütern eingehalten werden.
Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – sei es durch Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Wasserwege (z.B. See- oder Binnenschifffahrt) – müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dazu gehören insbesondere:
- Auftraggeber (des Absenders)
- Absender
- Verlader
- Verpacker
- Beförderer
- Entlader
- Empfänger
Auch Betriebe, die Gefahrgüter lagern oder verarbeiten und diese anschließend transportieren lassen, fallen unter die Bestellpflicht. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, wobei es auch Ausnahmen gibt, die im § 2 Absatz 1 der GbV beschrieben werden.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgabe, Unternehmen dabei zu unterstützen, alle gesetzlichen Vorschriften für den Transport und die Handhabung gefährlicher Güter einzuhalten. Dazu gehören unter anderem:
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften:
Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter beachtet werden. - Erstellung von Jahresberichten:
Diese Berichte fassen die durchgeführten Aktivitäten und eventuell aufgetretene Unfälle oder Störungen zusammen. - Durchführung von Schulungen:
Der Gefahrgutbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass alle am Transport beteiligten Personen über die geltenden Vorschriften informiert und regelmäßig geschult werden. - Beratung der Unternehmensleitung:
Er steht dem Unternehmen als Berater zur Seite und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse. - Dokumentation und Berichterstellung bei Unfällen:
Im Falle eines Zwischenfalls übernimmt der Gefahrgutbeauftragte die Erstellung der erforderlichen Berichte und Analysen.
Wie viel Zeit muss ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen tätig sein?
Die Einsatzzeit des Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von der Art und dem Umfang des Gefahrgutverkehrs ab. In kleineren Unternehmen, die nur selten Gefahrgüter befördern, kann der Gefahrgutbeauftragte auch als externe Fachkraft tätig sein und nur bei Bedarf hinzugerufen werden. In größeren Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern arbeiten, kann es sinnvoll sein, einen internen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, der kontinuierlich überwacht und optimiert.
Wichtig ist, dass der Gefahrgutbeauftragte ausreichend Zeit zur Verfügung hat, um seine Aufgaben gewissenhaft auszuführen, die Dokumentation zu führen und die Schulungen durchzuführen. In der Regel bestimmt der Umfang der Gefahrgutaktivitäten, wie oft und intensiv der Beauftragte tätig sein muss.
Fazit
Der Gefahrgutbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren oder handhaben, sind gesetzlich verpflichtet, diese Position zu besetzen. Die Einsatzzeit hängt stark von der Menge und Häufigkeit des Umgangs mit Gefahrgütern ab und kann in kleinen Unternehmen sporadisch, in großen Unternehmen jedoch durchgehend notwendig sein. Egal ob intern oder extern – der Gefahrgutbeauftragte gewährleistet Sicherheit und Gesetzeskonformität.
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