Der Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte: Aufgaben, Anforderungen und gesetzliche Grundlagen
Sicherheitsbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz von Unternehmen. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Doch was genau macht ein Sicherheitsbeauftragter, welche Unternehmen benötigen einen und wie viele Sicherheitsbeauftragte sind erforderlich? In diesem Artikel beleuchten wir die Position des Sicherheitsbeauftragten, seine Pflichten und die gesetzlichen Anforderungen.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der für die Unterstützung des Arbeitsschutzes und die Unfallverhütung verantwortlich ist. Er wirkt beratend und unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin, auf mögliche Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz hinzuweisen und sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung ergriffen werden.
Ein Sicherheitsbeauftragter führt keine Weisungsbefugnisse aus, sondern unterstützt das Unternehmen beratend. Er arbeitet eng mit dem Arbeitsschutzmanagement, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Betriebsleitung zusammen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.
Welche Unternehmen benötigen einen Sicherheitsbeauftragten?
Nicht jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Notwendigkeit hängt von der Unternehmensgröße und der Gefährdungssituation im Betrieb ab. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dies ergibt sich aus § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB VII) sowie aus den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Ein Sicherheitsbeauftragter wird vor allem in Gefahrenschwerpunkten benötigt, in denen das Unfallrisiko für Mitarbeiter höher ist. Das betrifft unter anderem:
- Produktionsstätten
- Industriebetriebe
- Bauunternehmen
- Logistikunternehmen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
In Unternehmen, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, in denen schwere Maschinen im Einsatz sind oder eine hohe Unfallgefahr besteht, ist die Position eines Sicherheitsbeauftragten besonders wichtig.
Wann und wie viele Sicherheitsbeauftragte werden benötigt?
Die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten hängt von der Betriebsgröße, der Gefährdungslage und den Arbeitsbedingungen ab. Laut DGUV sollten folgende Faktoren bei der Festlegung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten berücksichtigt werden:
- Größe des Unternehmens:
In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorhanden sein. In größeren Betrieben, vor allem in Produktions- oder Industrieunternehmen, können mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein. - Arbeitsplatzgestaltung:
In weitläufigen oder räumlich getrennten Arbeitsbereichen, wie großen Fabrikhallen oder Produktionsanlagen, ist es sinnvoll, Sicherheitsbeauftragte für verschiedene Abteilungen oder Bereiche zu benennen. - Art der Tätigkeit:
Je gefährlicher die Arbeit oder die verwendeten Materialien, desto wichtiger ist es, mehr Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Bei Tätigkeiten mit hoher Verletzungs- oder Unfallgefahr, wie im Baugewerbe, sind häufig mehrere Sicherheitsbeauftragte notwendig.
Beispiel: In einem Produktionsbetrieb mit 100 Mitarbeitern, der in verschiedenen Schichten arbeitet und mit gefährlichen Maschinen umgeht, können mehrere Sicherheitsbeauftragte pro Schicht oder Abteilung erforderlich sein, um die Sicherheit der Mitarbeiter jederzeit zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitsbeauftragte
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bildet § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII). Hier wird festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter ernannt werden muss. Die genauen Anforderungen und Regelungen zur Anzahl und den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind zudem in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verankert, insbesondere in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Zusätzlich sieht das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Pflichten, indem er auf sicherheitsrelevante Mängel hinweist und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mitwirkt.
Fazit
Der Sicherheitsbeauftragte nimmt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz ein und trägt maßgeblich zur Verhinderung von Unfällen und Gefährdungen bei. Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hängt von der Betriebsgröße, den Arbeitsbedingungen und der Gefährdungslage ab. Durch seine beratende Funktion unterstützt der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber bei der Umsetzung sicherheitsrelevanter Maßnahmen und sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld.
Wenn Ihr Unternehmen einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte benötigt, sollten Sie die Schulung und Bestellung dieser Fachkräfte nicht aufschieben. Ein gut geschulter Sicherheitsbeauftragter kann maßgeblich zur Arbeitssicherheit beitragen und schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und hohen Folgekosten durch Unfälle.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema rund um den Sicherheitsbeauftragten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir bieten auch entsprechende Fortbildungen und zum Teil Ausbildungen von Sicherheitsbeauftragten an.